Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bitte ich in Ihrem eigenen Interesse Ihre Anfrage anonym zu halten. Wie Sie wissen, ist dieses Portal für jeden einsehbar.
Sie können nicht einfach hingehen, um dem Strom / die Energieversorgung abzudrehen. Hier könnten Sie sich große Probleme einhandeln.
Wenn einer der Miteigentümer mit Zahlungen an die Hausgemeinschaft bzw. an die Hausverwaltung in Verzug ist, so sollte die Hausverwaltung die Ansprüche rechtlich durchsetzen.
Dazu muß Sie die Familie auffordern, die Ansprüche zu begleichen.
Ich weiß nicht, um welche Art von Ansprüchen es sich handelt. Handelt es sich um das Hausgeld oder um anderen Nebenkosten. Die Hausgeldverpflichtung besteht gegenüber den übrigen Wohnungseigentümer. Die Anforderung des Hausgeldes uns seine treuhänderische Verwaltung erfolgen durch den Verwalter. Hier sollten Sie mit dem Verwalter schriftlich in Kontakt treten und Ihnen bitten, tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 08.12.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Ihre Antwort ist sicher Richtig.
Wir haben einen Titel über die Hausverwaltung für 2003 erwirkt. 2004 müsste dieser Tage dann auch durch sein.
Nur wenn die Wohnung zur Versteigerung kommt, was abzusehen ist, wird der Versteigerungswert wohl unter der Summe der Restschulden liegen, was dann wieder hieße, dass die Restschuld über eine Sonderumlage auf die Hausgemeinschaft umgelegt wird.
Die Frage des Abdrehens stellte sich einfach aus der Überlegung, dass die Familie einfach überschuldet ist und nichts an die Hausverwaltung zahlt, weder Nebenhosten noch Rücklagen noch....
Ich hätte die Frage wohl so formulieren sollen:
Warum darf der Energieversorger die Heizung abdrehen, wir aber als Eigentümer-Gemeinnschaft nicht?
Vielen Dank
Sie dürfen dies deswegen nicht, weil Sie nicht unmittelbarer Vertragspartner des Energieunternehmens sind.
Es wäre daher für die Zukunft zu überlegen, ob nicht die einzelnen Bewohner einen eignen Vertrag mit dem Energieversorger abschließt. Dann stellt das Unternehmen bei Verzug die Leistungen ein.