Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, das scheint hier einschlägig zu sein:
"Ein deutscher Staatsangehöriger, der mit seiner Familie den Lebensmittelpunkt in Tschechien teilt und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hat Anspruch auf deutsches (Differenz-) Kindergeld, wenn er in Deutschland einen Zweitwohnsitz beibehält."
BFH, Urteil vom 18. 12. 2013 – III R 44/12
Aus den Gründen:
"[...]
Denn für den Anspruch auf Kindergeld nach dieser Vorschrift genügt es, dass der Anspruchsberechtigte im Inland einen Wohnsitz hat. Eine Person kann, wie das FG zutreffend ausgeführt hat, mehrere Wohnsitze i. S. des § 8
der Abgabenordnung haben, die im Inland und/oder im Ausland belegen sein können, und zur Aufrechterhaltung eines Wohnsitzes können unregelmäßige Aufenthalte genügen (z. B. BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 I R 56/02
, BFH/NV 2004, 917
), sofern diese nicht lediglich als Besuche zu werten sind.
[...]
Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG
setzt weder voraus, dass sich der Anspruchsberechtigte überwiegend im Inland aufhält (z. B. mehr als 15 Tage im jeweiligen Monat oder mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, vgl. z. B. Art. 15 Abs. 2 Buchst. a des OECD-Musterabkommens), noch dass sich sein Lebensmittelpunkt im Inland befindet."
Zum Melderecht:
Falls Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, können Sie gemeldet bleiben, auch wenn Sie den Hauptwohnsitz im Ausland haben.
Eine „Zweitwohnung" wird – da in Deutschland einzige Wohnung – automatisch zur Hauptwohnung.
Das sollte jetzt mit dem Meldeamt und der Familienkasse positiv abklärbar sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
vielen Dank für Ihre schnelle und sehr ausführliche Antwort!
Meinen Hauptwohnsitz kann ich aber in Deutschland dennoch abmelden und ich bekomme auch eine Abmeldebescheinigung darüber?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Ja, das ginge durchaus.
Eine „Zweitwohnung" wird – da in Deutschland einzige Wohnung – automatisch zur Hauptwohnung.
Sprechen Sie diesen Sachverhalt offen gegenüber dem Meldeamt an.
Melden Sie sich gerne wieder bei mir, wenn es Schwierigkeiten geben sollte; eine hier gezahlte Erstberatung kann Ihnen bei einer weiteren Tätigkeit angerechnet und gutgeschrieben werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Ich danke Ihnen für eine Bewertung meiner Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg