Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Es ist ohne genaue Kenntnis der getroffenen Vereinbarungen und aller Unterlagen sehr schwer hier verbindliche Empfehlungen abzugeben.
1. Ihr Schwiegersohn ist den Kindern und evtl. auch Ihrer Tochter zum Unterhalt verpflichtet. Er unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss alle Anstrengungen unternehmen um eine Stell zu finden. Wenn er selbstständig tätig ist, spielt es keine Rolle ob er das Geschäft auf den Namen der Tante laufen läßt. Dies tut er sicherlich, um Gläubigern keinen Zugriff zu ermöglichen. Unterhaltsrechtlich kann man ihn trotzdem heranziehen, denn es dürfte leicht zu beweisen sein, dass er die Geschäfte führt und Zugriff auf die Einnahmen hat. Ihre Tochter sollte dringend einen Anwalt beauftragen um Unterhalt geltend zu machen. Wenn sich herausstellt, dass er nciht genug verdient, dann ist er verpflichtet eine andere Tätigkeit aufzunehmen, denn er muss den Mindestunterhalt der Kinder sicherstellen. Ihre Tochter wäre auch gegenüber dem Job Center verpflichtet die Unterhaltsansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen.
2. Der Besitz des Kfz Briefes und eines Schlüssel, bedeutet nicht zwingend das Sie Eigentümer des PKW sind. Auch das Sie diesen bezahlt haben, führt nicht zu einer Übereignung. Es kommt also darauf an, wer Eigentümer des PKW ist, denn nur der Eigentümer kann diesen wirksam verkaufen. Wenn Sie sich mit dem Schwiegersohn darauf geeinigt hatten, dass Sie Eigentümer werden, oder es immer waren, könnten Sie den PKW verkaufen.
3. Wenn Sie eine notarielle Vereinbarung haben, wird in dieser im Normalfall geregelt sein, was bei Nichtzahlung der Raten erfolgen kann. Selbst wenn nichts geregelt wäre, stünde Ihnen aber ein Kündigungsrecht zu, wenn er der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Wegen anderer Rückstände sind Sie aber nicht berechtigt zu kündigen, sondern der Zahlungsrückstand muss sich konkret auf den Kredit über 30.000 € beziehen.
Es gibt kein Patentrezept um das Haus zu erhalten, Sie sollten mit der Bank offen verhandeln um eine Lösung zu erreichen.