Sehr geehrter Fragesteller,
Voraussetzung für die weitere Beantwortung Ihrer Frage, beziehungsweise für die weiteren Folgen ist, ob eine Trennung bereits vorliegt oder nicht.
Getrennt lebt man wenn eine „Trennung von Tisch und Bett" erfolgt, also die vollständige Aufhebung der wirtschaftlichen und sexuellen Lebensgemeinschaft vorliegt.
Dies ist grundsätzlich bei einem Auszug zu vermuten, man kann jedoch auch getrennt in einem Haus leben. Dann müsste der entsprechende Tagesablauf hier die oben genannte Aufhebung der Gemeinschaft darstellen, also weder einen sexuellen Kontakt führen und für sich selbst wirtschaften.
Ab dem Trennungszeitpunkt hätte die Ehefrau, sofern sie unterhaltsberechtigt ist, einen Anspruch auf Unterhalt. Bezüglich der Kinder könnte dies streitig sein, da die Kinder immer noch zusammen mit dem anderen Ehegatten, als Ihnen leben. Insofern könnte hier gegebenenfalls ein Kindesunterhaltsanspruch noch nicht bestehen. In jedem Fall wären die Einkommen der Kinder und Kindergeld (§ 1612b BGB
) auf den Kindesunterhalt anzurechnen.
Sofern die Trennung tatsächlich, wie oben beschrieben auch wirtschaftlich erfolgen soll, müssten sie natürlich auch keine Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln etc. leisten, es sei denn, es wird so vereinbart und gegebenenfalls auf mögliche Unterhaltsansprüche angerechnet. Gleichzeitig müssten die Ausgaben auch von Ihrer Frau jeweils zur Hälfte für das Haus getragen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihre Frau auch Miteigentümerin des Hauses ist. Andernfalls könnte hier eine Nutzungsentschädigung an Sie zu zahlen sein.
Die von Ihnen angesprochene Variante (Leben bis 2012 wie bisher) halte ich ohne weiteres für gangbar, Voraussetzung ist natürlich, dass Ihrer Frau dieser zustimmt und Einigkeit besteht. Gegebenenfalls besteht noch die Möglichkeit einer Mediation oder einer Eheberatung, um hier die Reaktion Ihrer Frau zu beurteilen und eine Trennung zu vermeiden, sofern dies in ihrem Interesse ist. Gleiches gilt für die Problematik mit ihrer jüngsten Tochter. Sofern dies noch möglich ist, versuchen Sie mit ihr zu reden.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung, sollten Sie noch weitere Informationen benötigen.
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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