Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Kann ich zu seiner Arbeitsstelle fahren und die Nummernschilder abschrauben?"
Das geht natürlich nicht, weil es sich dabei um verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB handeln würde.
Schildern Sie statt dessen umgehend und nachweisbar der Zulassungsstelle und Ihrer KfZ-Versicherung den Sachverhalt unter Vorlage des Kaufvertrags mit der Auflage.
Gegenüber letzterer kündigen Sie Ihren Versicherungsvertrag für das Fahrzeug unter Hinweis auf den erfolgten Eigentümerwechsel.
Geben Sie beiden Einrichtungen die Ihnen bekannten Daten von Ihrem Sohn an und wo das Fahrzeug regelmäßig aufzufinden ist ( z.B. Arebitsstelle).
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork