kündigung garagennutzung im "beitrittsgebiet"
nachdem nun die invstitionsschutzfrist abgelaufen ist und bei sofortigem abriss der garage keinerlei entschädigung mehr anfällt möchte ich als grundstückseigentümer meiner "altlast" garagennutzer das nutzungsverhältnis am grund und boden kündigen. dazu zwei fragen: 1. in den vielfältigen veröffentlichungen zu dem thema finden sich, was die beteiligung des nutzers an den abrisskosten bet ...