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kleiner Streit nach Kündigung

7. März 2008 08:41 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem.
Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 30.04.08 schriftlich gekündigt.
In dem Kündigungsschreiben haben wir vermerkt das die Wohnung natürlich nach vorheriger terminlicher Absprache, mit dem Vermieter und Neuinteressenten, besichtigt werden kann.
Dies ist auch 14 Tage nach unserer Kündigung erfolg, es sind glaube ich in einem 1 wöchigem Zeitraum, 18 Leute bei uns durch die Wohnung gelaufen. Sofeit erstmal kein Problem, weil wir selber ja auch immer anwesend waren.
Jetzt aber das Problem,
wir waren jetzt noch eine Woche im Urlaub, also logischer weise nicht zu Hause.
Vermieterin sagte mir dann och....ich habe Samsatg aber noch jemandem der sich gern die wohnung anschauen möchte, aber das wäre ja kein Problem, Sie (Vermieterin) hätte ja einen Schlüssel und könnte ja dann mit den Leuten durch die Wohnung gehen, sie wäre ja dabei und würde aufpassen (ich muß erwähnen wir wohnen zusammen in einem Haus und die 2 Jahre die wir da gewohnt haben, hatten wir ein gutes Verhältniss auch wir haben einen Schlüssel von denen).
Ich fands aufjedenfall schon erst einmal frech das sie einfach so für sich behauptet das sie dann kein problem hat und die wohnung zu besichtigen..einfach so, ohne mich vorher mal zu fragen ob WIR damit ein problem hätten, wenn wir nicht zu hause sind.
Nach kurzer Diskussion mit meiner Frau haben wir dem aber zugestimmt, das Vermieter mit einem Neuinteressent am Samstag die Wohnung ohne unsere Anwesentheit zu besichtigen.
Jetzt aber der Hammer........
Nach unsere Rückkehr stelle ich ,nach 3 Tagen die ich schon wieder zu Hause bin, fest, das Handwerker bei uns in der Wohnung waren und arbeiten durchgeführt haben (Verschönerungsarbeiten, die nichts mit unserem Auszug zu tun haben), Vermieter hat mich davon nicht unterrichtet auch nicht nachdem ich wieder schon zu hause war..... und der oberhammer ist nach einem gestrigen Telefonat (obwohl wir im selben Haus wohnen) erfahr ich das am Montag, wo wir noch im Urlaub waren, die Wohnung nocvheinmal mit einem Makler besichtigt worden ist und dieser auch wohl bilder gemacht haben soll (unsere Wohnung ist noch voll eingerichtet) auch dieses wurde vorher nicht vereinbart mit uns und wurde uns auch nur so gestern abend beiläufig in einem gespräch erwähnt....gestehe ein, da bin ja fast geplatzt.....
Meine Frage jetzt endlich mal......
wie Verhalte ich mich meinem Vermieter gegenüber...haben am Sonntag ein Gespräch mit denen.....
wie ist da die rechtslage...das die wohnung einfach so betreten wird ohne vorheriger absprache und ohne meines wissens
Das einfach so,weil es vermieter in den Kram paßte Handwerker in die Wohnung gehen und in 2 Zimmern Schönheitsreperaturen machen, die auch noch tzu einem späterem Zeitpunkt hätten gemacht werden können und vorallem das ein Makler in der Wohnung war und wohl auch Bilder gemacht hat, laut Aussage des Vermieters, und ich jetzt natürlcih davon ausgehe das ich die Bilder von meiner angemieteten Wohnung, in voller Ausstattung,auf einschlägigen immobilienseiten im Internet wiederfinden werde????

Wie verhalte ich mich und was kann ich dagegen tun, wie ist die Rechtslage......

Vielen dank im voraus

Lg

Sehr geehrter Ratsuchender,

leider ist, was das unberechtigte Betreten Ihrer Wohnung angeht, das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen. Sie sollten Ihren Vermieter nachdrücklich darauf hinweisen, dass er ohne Ihr Einverständnis nichts in Ihrer Wohnung zu suchen hat. Sie können ihn auch darauf hinweisen, dass ein solches Verhalten als Hausfriedensbruch nach § 123 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist.

Hinsichtlich der von dem Makler gemachten Bildaufnahmen sollten Sie diesen (sicherheitshalber schriftlich) auffordern, die Veröffentlichung zu unterlassen und ihm für den Fall des Verstosses eine gerichtliche Verbotsverfügung androhen. Sollte sich der Makler uneinsichtig zeigen, würde ich Ihnen empfehlen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, weise aber darauf hin, dass diese eine eingehende Beratung bei einem Rechtsanwalt nicht ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Tervooren, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 7. März 2008 | 09:43

Vielen dank für die schnelle Beantwortung.

Das mit der Wohnung betreten ist mir soweit schon mal klar....wunderbar....MUß ich meinen Vermieter jetzt noch zu besichtigungs zwecken mit Interessenten, die ja jetzt wahrscheinlich über den Makler kommen werden, in die Wohnung lassen so lange mein Mietverhältniss noch läuft?????

Mit den gemachten Bildern von dem Makler kann ich meinem Vermieter gegenüber also nicht in irgendeiner Art und Weise "haftbar" machen? ausser das er halt mit ihm die Wohnung ohne vorheriger Absprache betreten hat.Das gleiche gilt dann wohl auch für die Handwerker.


Vielen lieben Dang

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. März 2008 | 10:04

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter (oder dem von diesem beauftragten Makler) die Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen. Dies jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. "Vereinbarung" heisst, dass der Makler Ihnen keine Termine, die Ihnen nicht passen, einseitig vorgeben darf, sondern diese mit Ihnen absprechen muss.

Wie oft Sie eine Besichtigung dulden müssen, wird unterschiedlich bewertet. Eine Besichtigung pro Woche werden Sie wohl auf alle Fälle dulden müssen, mehr als 2 jedoch nicht.

Wegen der Fotos könnte Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegenüber Ihrem Vermieter zustehen. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann jedoch ohne nähere Prüfung der Gesamtumstände nicht beantwortet werden. Voraussetzung wäre aber auf alle Fälle, dass Ihnen ein materieller Schaden entstanden ist, was zumindest derzeit wohl noch nicht der Fall ist. Das könnte sich aber ändern, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Makler mithilfe eines Rechtsanwaltes geltend machen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Tervooren, Rechtsanwalt

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