Schadenersatz für unvermeidlich beschädigtes Sondereigentum
vom 8.4.2022
für 52 €
Sehr geehrter Herr RA Ich besitze in München einen Duplex Tiefgaragenplatz, also 2 Stellflächen mit zugehöriger Hebemechanik und Bodenblechen als Sondereigentum. Im Anwesen also lediglich die Duplex zu 5/1000, keine Wohneinheit. Am Betonboden im gesamten Kellerbereich, also am Gemeinschaftseigentum, wurden jetzt gravierende Korrosionsschäden festgestellt, die sofort saniert werden müssen. Säm ...