ich bitte um Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
1. Inwiefern ist es zulässig (Sachsen) eine Büroeinheit als Wohnung zu vermieten bzw. insofern bereits so erfolgt selbiges mit Bußgeld im Nachgang ahndbar? Was kann man hier tun?
2. Inwiefern ist es zudem opportun selbiges Objekt als Mietwohnung deklariert veräußern zu wollen ohne Hinweis im Exposé, dass es sich eig. um eine Gewerbeeinheit handelt (argl. Täuschung)? Was kann man hier tun?
die Nutzung einer Büroeinheit als Wohnung ohne Genehmigung ist unzulässig. Es drohen Bußgelder und Auflagen zur Rückumstellung. Der Vermieter sollte eine Genehmigung beim Bauamt beantragen.
Die falsche Angabe einer Büroeinheit als Wohnung kann eine arglistige Täuschung über die Verwendungsmöglichkeit der Immobilie darstellen und daher zu Vertragsanfechtung und Schadenersatz führen.
Der Verkäufer sollte die rechtliche Situation hinsichtlich der zulässigen Nutzung im Kaufvertrag korrekt darstellen. Dann kann der Käufer entscheiden, ob und ggf unter welchen geänderten Konditionen er kaufen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller28. Januar 2025 | 15:55
Guten Tag,
danke - der Kauf wurde meinerseits aufgrund dessen abgebrochen.
Können die zweckfremde Nutzung beim zust. Bauamt/ Ordnungsamt sowie die Falschangabe dbzgl. im Exposé generell gemeldet/ angezeigt werden?
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt28. Januar 2025 | 16:18