Bauzeitbeginn vertraglich und reell
vom 18.1.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hallo. Wir haben einen Bauleistungsvertrag mit Town&Country. Die Baubeginnsanzeige bei der BG und auch schriftlich an uns von T&C kommuniziert war der 16.05.22. (inkl. Spatenstich) Jetzt gibt es im Vertrag einen Absatz der besagt, dass als Voraussetzung des vertraglichen Baubeginns die Vorlage einer Bürgschaft der letzten Rate vorliegen muss (hier wird auf einen separaten Paragraph verwiesen). ...