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KfW Darlehen für energieeffizientes Bauen, 'Bestätigung nach Durchführung'

29. Januar 2023 19:04 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

ich habe im Juni 2019 eine Baufinanzierung bei einer Bank abgeschlossen, die aus mehreren Bausteinen besteht. Unter anderem ein KfW Darlehn "Energieeffizient Sanieren (152)" in Höhe von ca. 35 TEUR. Bei dem Bau handelte es sich um die Sanierung einer bestehenden Immobilie und zwar eine Doppelhaushäfte. Die Sanierung wurde mit einer Architektiv geplant, der Teil des energieeffizienten Bauens wurde über einen zertifizierten Berater der KfW abgewickelt. Schon bald begannen sich massive Probleme bei Bauen zu ergeben, die trotz Prüfung durch Fachleute nicht vorauszusehen waren. Hinzu kamen Zwistigkeiten mit meinem Nachbarn und Miteigentümer des gemeinsamen Grundstücks, die sich immer weiter zuspitzten. Durch diese Probleme schmolz mein Eigenkapital dahin, ich hätte in jedem Fall nachfinanzieren müssen. Die Gesamtheit der Probleme veranlasste mich dazu, das Haus wieder weiter zu verkaufen. Seit dem stehen die Bauaktivitäten. Darüber wurde meine Bank informiert, sowie die Bank sowieso regelmäßig informiert wurde - auch über die Probleme mit meinem Nachbarn. Von seiten der Bank gab es Verständnis und keine Einwände. Seit dem (Herbst 2021) wurde die Immobilie aktiv durch eine Maklerin angeboten, konnte jedoch bisher nicht verkauft werden. Soweit die Vorgeschichte.

Nun meldet sich im August 2022 die Bank, wo den meine "Bestätigung der Durchführung" gemäß des Darlehnsvertrages bleibt. Bis dahin hatte ich das nicht auf dem Schirm, ist aber korrekt und von mir nicht beachtet worden. Ich erklärte noch einmal den derzeitigen Baustand und dass das Haus ja momentan veräußert werden soll. Die Bank sagt aber, wenn ich die Betätigung nicht bringe, wird das Darlehen sofort fällig gestellt. Ein Anruf bei meinem Energieexperten konnte keine Lösung bringen. Er sagt, dass ja nichts fertig gestellt worden ist und er demzufolge auch nichts bestätigen kann. Bisher habe ich aus diesem Darlehen nur etwa 15.000 EUR abgerufen. Für 3 größere Handwerkerrechnungen, die genau den Sinn des KfW Programmes haben (eine moderne Heizung sowie Abbrucharbeiten an Wänden und Böden, um künftige Dämmungen anzubringen).

Inzwischen hatte mir die Bank vermutliche etwas Zeit einräumen wollen, jedoch bekam ich nun erneut ein Erinnerungsschreiben mit der Drohnung der Fälligstellung, wenn ich die Bestätigung nicht herbei bringe.

Hab ich nun einfach nur Pech gehabt? Es ist doch nicht so, dass ich das Darlehn bisher falsch eingesetzt habe und nun dennoch dafür bestraft werde. Dafür gibt es ja auch Belege. Und dass einmal ein Bau zum Stehen kommt, kann doch auch nicht einzigartig sein?

29. Januar 2023 | 21:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Man müsste sich sehr genau noch die Darlehensbedingungen ansehen, ich halte es aber für nicht ausgeschlossen, dass hier die Bestätigung von Ihnen gefordert werden kann. Im Einzelnen:

Es gibt hier in diesem Bereich ein entsprechendes Formular - Bestätigung für die durchgeführten Maßnahmen am vorgenannten Objekt: Durchführung des Vorhabens gemäß "Bestätigung zum Kreditantrag" wie folgt: "Ich bestätigte, dass das KfW-Effizienzgebäude-Niveau bzw. die Einzelmaßnahmen gemäß der "Bestätigung zum Kreditantrag" erreicht bzw. durchgeführt wurde/n und durch geeignete Unterlagen belegt werden kann."

Dieses sollte sich in den Darlehensbedingungen wiederfinden lassen, Sie können mir gerne am besten per E-Mail diesen zuschicken, dann sehe ich das dahingehend durch.

Hierbei handelt es sich im Weiteren also noch zudem um die Bestätigung nach Durchführung, die vom Sachverständigen erstellt wird. Sie ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag durchgeführt wurde. Dieses wird benötigt, um die Auszahlung im KfW-Zuschussportal zu veranlassen.
Das ist gekoppelt an den jeweiligen Kreditvertrag der kreditfinanzierenden Bank und steht also in diesem Zusammenhang. Ansonsten kann es der Bank möglich sein, den Kredit vorzeitig fällig zu stellen.

Allerdings gebe ich Ihnen Recht, dass es durchaus zu Verzögerungen kommen kann, für die Sie die nichts können, und das berücksichtigt werden muss. Bitte melden Sie sich also mit den Darlehensbedingungen und ich sehe mir das näher an, vielen Dank. Ich antworte Ihnen dann im Rahmen der kostenlos möglichen Rückfragefunktion, siehe unten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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