Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man müsste sich sehr genau noch die Darlehensbedingungen ansehen, ich halte es aber für nicht ausgeschlossen, dass hier die Bestätigung von Ihnen gefordert werden kann. Im Einzelnen:
Es gibt hier in diesem Bereich ein entsprechendes Formular - Bestätigung für die durchgeführten Maßnahmen am vorgenannten Objekt: Durchführung des Vorhabens gemäß "Bestätigung zum Kreditantrag" wie folgt: "Ich bestätigte, dass das KfW-Effizienzgebäude-Niveau bzw. die Einzelmaßnahmen gemäß der "Bestätigung zum Kreditantrag" erreicht bzw. durchgeführt wurde/n und durch geeignete Unterlagen belegt werden kann."
Dieses sollte sich in den Darlehensbedingungen wiederfinden lassen, Sie können mir gerne am besten per E-Mail diesen zuschicken, dann sehe ich das dahingehend durch.
Hierbei handelt es sich im Weiteren also noch zudem um die Bestätigung nach Durchführung, die vom Sachverständigen erstellt wird. Sie ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag durchgeführt wurde. Dieses wird benötigt, um die Auszahlung im KfW-Zuschussportal zu veranlassen.
Das ist gekoppelt an den jeweiligen Kreditvertrag der kreditfinanzierenden Bank und steht also in diesem Zusammenhang. Ansonsten kann es der Bank möglich sein, den Kredit vorzeitig fällig zu stellen.
Allerdings gebe ich Ihnen Recht, dass es durchaus zu Verzögerungen kommen kann, für die Sie die nichts können, und das berücksichtigt werden muss. Bitte melden Sie sich also mit den Darlehensbedingungen und ich sehe mir das näher an, vielen Dank. Ich antworte Ihnen dann im Rahmen der kostenlos möglichen Rückfragefunktion, siehe unten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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