BSHG §21 und SGB ab 01.01.2005
SgDuH, Der Anwalt meiner Betreuten hat Klage eingericht gegen mich: Das ich bereits 2004 nach dem BSHG § 21,Antrag auf Hilfe hätte stellen müssen um den Barbetrag in Höhe von 53,-- Euro zu erhalten. Nun gilt seit dem 01.01.2005 das neue SGB, in dem wohl generell alles neu geregelt wurde! Nun soll ich die Beträge für die gesamte Zeit von 2004 - bis jetzt nachbezahlen ? Ist das richtig ? ...