Vertragsbruch durch Vermieter
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Bei unserem Einzug in das Haus auf Rügen vereinbarten wir vertraglich mit dem Vermieter die Pflege des Gartens sowie die Reinigungen der beiden, auf dem Grundstück gelegenen Ferienwohnungen. Ohne mit uns Rücksprache zu halten wurde der unterzeichnete Vetrag seitens des Vermieters gebrochen, in dem er von anfang an die vertraglich vereinbarten Arbeiten, nämlich Gartenpflege und Ferienwohnungen zur Endreinigung( die Schlüssel wurden noch nicht einmal ausgehändigt!!) ... Meine Frage: Kann ein Vemrieter einfach gegen bestehende Verträge verstossen, inwieweit ist er für den durch den Vertragsbruch uns entstandenen finanziellen Ausfall (ca 400 Eu) haftbar zu machen, und wie können wir weiter verfahren?