Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine falsche Adresse macht einen Vertrag nicht unwirksam. Entscheidend ist, dass der Vertragspartner eindeutig identifizierbar ist, was regelmäßig durch Namen und Unterschrift möglich ist.
Abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich auch einzuhalten. Möglicherweise können Sie den Vertrag aber anfechten, wenn Sie durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zum Vertragsschluss verleitet wurden, § 123 BGB
. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB
wäre denkbar. Hierfür reicht es aber nicht aus, dass Sie den Vertrag einfach nicht gelesen haben.
Zudem ist ein Rücktritt vom Vertrag denkbar, wenn die Agentur tatsächlich wie von Ihnen befürchtet ihre Vertragspflichten nicht erfüllt.
Abschließend sei noch gesagt, dass die Agentur Sie bei fristgemäßer Kündigung natürlich spätestens nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit aus dem Vertrag entlassen muss. Auch kann die Agentur nur den vertraglich vereinbarten Betrag und nicht einfach weiteres Geld fordern.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.11.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: http://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Ist es arglistige Täuschung, wenn einem Erfolg in Form von viele Aufträgen versprochen wird, es aber in Wirklichkeit nie so kommen wird? Schließlich kursieren im Internet viele negative Bewertungen über diese Agentur und nie ist die Rede davon, dass überhaupt jmd einen Auftrag bekommen hat. Auch wird gesagt ein Auftrag hätte in der Regel eine Gage von 800€, weswegen 498€ Investition gering zu sehen sind.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Wenn Ihnen hier im Vertrag etwas versprochen wurde, was in der Praxis nicht umsetzbar ist, wäre dies ein Anfechtungsgrund. Allerdings können Sie ja nicht sicher voraussagen, ob in Zukunft wirklich keine entsprechenden Aufträge akquiriert werden. Alleine auf negative Bewertungen im Internet kann eine Vertragsauflösung regelmäßig nicht gestützt werden.
Erfüllt die Agentur Ihre vertraglichen Pflichten zukünftig tatsächlich nicht, können Sie aber vom Vertrag zurücktreten bzw. fristlos kündigen und die vertraglich vereinbarte Summe wegen Nichterfüllung des Vertrages zurückfordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen