Zumindest nach dem, was ich im Internet gelesen habe, glaube ich das: (https://www.hausundgrund-moers.de/aktuelles/einzelansicht/kuendigungsrecht-eigenbedarf-wegen-trennung-oder-scheidung-4726/). ... Da ein Teil der Anzahlung für die Wohnung von ihren Eltern stammt (ca. 30 %, plus ca 30% aus unseren damaligen gemeinsamen Ersparnissen, plus ca 40% von meiner Mutter), ist meine Frau nicht begeistert, dass ich die Wohnung übernehme, bevor ich nicht ihren Anteil bezahlt habe und bevor die Wohnung nicht notariell auf meinen Namen überschrieben ist. Zum Glück hat sie mir gesagt, dass sie an der Wohnung nicht interessiert ist, so dass es keinen Streit darüber gibt, ob sie oder ich die Wohnung übernehmen soll.