Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Kündigung war nicht wirksam. Zum einen ist die Kündigung nicht schriftlich erfolgt, zum anderen hatte die Vermieterin keinen Grund zur Kündigung. Die ausbleibenden Mietzahlungen sind kein Grund, da die Vermieterin Ihre Mutter selbst zur Einstellung der Zahlung aufgefordert hatte.
Die Zwangsräumung konnte nicht binnen 14 Tagen erfolgen. Dafür ist ein Gerichtsurteil notwendig, und anschließend muß ein Gerichtsvollzieher die Räumung durchführen. Das dauert mindestens sechs Monate.
Da Sie die Wohnung aber selbst geräumt und die Übergabe angeboten haben, ist der Mietvertrag einvernehmlich aufgehoben worden. Da die Vermieterin selbst nach Festsetzung eines Übergabetermins die Rücknahme der Wohnung verweigert, ist die Vermieterin in Übergabeverzug. Deswegen können Sie auf Übergabe klagen.
Sie sollten den Zustand der Wohnung genau dokumentieren (möglichst unter Einbeziehung neutraler Zeugen) und dann alle Schlüssel der Vermieterin zusenden. Mit Eintreffen der Schlüssel bei der Vermieterin ist die Übergabe vollzogen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.