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Trennung, Hausrecht bei gemeinsamen Mietvertrag

27. September 2010 23:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wie folgt stellt sich die Situation dar. Meine Ex-Partnerin und ich haben uns getrennt.Ich habe letzte Woche Donnerstag mündlich die Trennung meinerseits getätigt, nachdem ich Beweise für ein Fremdgehen gefunden habe.Da sie an einer Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline leidet ist Sie an dem Tag abgedreht und selbständig nach Ihrem Anfall in eine geschlossene Psychatrie gegangen.Seit diesem Tag wohne ich alleine in diesem Miethaus, der Mietvertrag ist von uns beiden unterzeichnet. Seit einigen Tagen ist nun ihre mutter in das Miethaus "eingezogen" um Ihre Kinder welche Sie mitgebracht hat in diese Beziehung; zu betreuen. Soweit ja auch ok, damit die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung sind. Jetzt allerdings fängt die Ex-Schwiegermutter an mich zu tyranisieren, sprich mich in meinen Rechten einzuschränken.
Konkret gesagt, ich bin auf Wohnungssuche im Internet und Sie schaltet mir den Rechner aus!!! Wie soll ich mich verhalten? Begeht Sie Hausfriedensbruch? Oder wie kann ich mich wehren?
Desweiteren, wie verhält es sich wenn meine Ex-Partnerin nach ihrem Klinikaufenthalt dieses Haus alleine mit den Kindern weiter bewohnen will? Wie komm ich am besten aus dem Mietverhältnis raus? Soll ich kündigen oder eine Vereinbahrung mit dem Vermieter treffen und mir dies von Ihr zusätzlich bestätigen lassen?

Hoffe Sie können mir helfen

27. September 2010 | 23:55

Antwort

von


(919)
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52349 Düren
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Solange Ihre Frau nicht den gemeinsamen Mitbesitz an der Wohnung aufgegeben hat, der ihr als Mitmieterin zusteht, kann sie auch genehmigen, dass ihre Mutter zu Besuch kommt. Sie können die Mutter nur gegen den Willen Ihrer Frau der Wohnung verweisen, wenn diese sich einer Straftat schuldig macht, Sie z.B. körperlich angreift. Ansonsten müssen Sie den Besuch der Mutter dulden, können es ihr aber natürlich untersagen, Ihr Eigentum zu benutzen oder zu bedienen, also etwa den PC auszumachen.

Wenn Ihre Ex-Partnerin nach ihrem Klinikaufenthalt die Wohnung alleine mit den Kindern bewohnen will, kann Sie sie nicht vor die Tür setzen, wenn Sie dies nicht möchten, denn auch Ihnen steht ein Recht an der Wohnung zu. Sie sollten dann eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden.

Aus dem gemeinsamen Mietvertrag werden Sie nur ausscheiden können, wenn Ihre Ex-Partnerin und der Vermieter einverstanden sind. Alternativ kommt nur eine gemeinsame Kündigung der Wohnung in Betracht, auf die Sie gegen Ihre Ex-Partnerin einen Anspruch haben, den Sie im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen könnten.

Ich empfehle Ihnen aber dringend, einen Anwalt vor Ort zu Rate zu ziehen, da das weitere Vorgehen unbedingt konkret anwaltlich abgestimmt werden sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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