Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
- Momentan wird bei ihrem Arbeitgeber von einer Kündigungswelle gesprochen. Es ist wahrscheinlich, dass sie mit auf der Liste steht. Wie sieht es aus, wenn sie aus der gemeinsam gemieteten Wohnung auszieht, eine eigene Wohnung mietet und nur Arbeitslosengeld bezieht? Von diesem Geld kann sie keine 2 Wohnungen bezahlen. Er wird freiwillig sicher nicht ausziehen.
Hier ist auch maßgeblich, wem die aktuelle Wohnung gehört. Sind hier Beide Mieter oder nur einer der Beiden. Danach bemisst sich dann die Kündigungsmöglichkeit.
Wenn möglich sollte sie die gemeinsame Wohnung verlassen und sich eine eigene Bleibe suchen.
- Sollte sie die Kündigung abwarten oder entstehen ihr Nachteile in Bezug auf die Trennung wenn sie selbst kündigt?
In Bezug auf die Trennung entstehen keine Nachteile, wenn sie abwartet.
Sie kann den Umzug aber schon vorbereiten, damit sie dann, wenn die Kündigung da ist, nur noch in ihr neues Leben starten muss.
- Sie hat beim Arbeitgeber eine Lebensversicherung oder Rente in die sie eingezahlt hat. Dieses Kapital wird aber erst mit Rentenbeginn ausgezahlt. Was passiert damit? Muss sie davon an ihn was zahlen?
Da es sich ganz offenbar um eine Rentenversicherung handelt, die auch erst mit Rentenbeginn ausbezahlt wird, hat er keinen Zugriff. Mit der Scheidung wird das Familiengericht den Versorgungsausleich durchführen, was bedeutet, dass die Rentenanwartschaften aufgeteilt werden. Dabei findet die Rentenversicherung dann Berücksichtigung und Ihr Stiefvater wird davon profitieren.
- Wenn sie aus der Wohnung auszieht, wird sie die Möbel dort lassen. Diese sind teilweise schon über 10 Jahre alt. Wird das beim Unterhalt angerechnet, wenn sie sich neue kaufen muss?
Nein, das unterliegt der Hausratsteilung. Sie kann dem Grunde nach die Hälfte des Mobiliars mitnehmen. Sie kann keinen finanziellen Ausgleich von ihm verlangen, wenn sie nichts mitnimmt. Aber manchmal ist es besser, die alten und meist wertlosen Möbel zurückzulassen.
Sie soll nur das mitnehmen, was auch wirklich ihr gehört und was ihr wichtig ist.
- Er hatte vor der Ehe diverse Schulden, die meine Mutter ausgeglichen hat. Wird das angerechnet? Jetzt sind bereits neue Schulden vorhanden.
Sie muss nicht für seine Schulden haften.
Bei dem auf Wunsch durchzuführenden Zugewinnausgleich kann man die Schuldentilgung berücksichtigen.
Die Frage ist aber, ob Ihr Stiefvater überhaupt finanzielle Mittel hat, um Ihre Mutter auszuzahlen.
- Er selbst kann sich nicht versorgen (kein Führerschein). Durch seine Alkoholsucht ist er schon leicht dement und kann kaum noch laufen. Er kommt auch nicht mehr aus dem Haus. Er sitzt den ganzen Tag auf der Couch vor dem Fernseher. Sie würde ihn quasi hilflos zurück lassen. Was kann vorher getan werden?
Das sollte eigentlich nicht mehr ihr Problem sein. Sie kann aber und sollte dies vielleicht auch machen, einem Pflegedienst Bescheid sagen oder besser noch einen Betreuer beim Gericht bestellen, der sich dann um ihn kümmert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin