Diese Straftat wurde nur in China begangen, und in Deutschland habe ich keine Straftaten begangen. Wie ermittelt die Einbürgerungsbehörde, ob der Einbürgerungsantragsteller Straftaten im Ausland begangen hat? ... Angaben zu Straftaten (einschließlich Straftaten im Ausland)" mit "Keine" antwortet, aber tatsächlich Straftaten im Heimatland begangen hat, bevor man nach Deutschland gereist ist, wie ermittelt die Einbürgerungsbehörde in diesem Fall, ob der Einbürgerungsantragsteller Straftaten im Ausland bzw. in seinem Heimatland begangen hat?