Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch wenn Sie sich unter Umständen wegen Betruges oder auch wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht haben könnten, bedeutet dies nicht, dass Sie sofort ins Gefängnis müssen. Insbesondere wenn es sich um einen Einzelfall handelt und Sie nicht vorbestraft sind, kann es allenfalls zu einer Geldstrafe kommen. Wenn Sie versuchen den Schaden wieder gutzumachen und die offenen Forderungen bezahlen, kann sich dies günstig auswirken.
Ich würde der "Geschichte" mit dem BG-Kennzeichen und der Akte keine Bedeutung zumessen. BG-Kennzeichen werden von der Bundespolizei, also dem ehem. Bundesgrenzschutz verwendet. Dieser ist garnicht zuständig für die Verfolgung derartiger Straftaten. Und Polizeibeamten haben auch nie eine Akte dabei, schon garnicht kann man an der Akte erkennen, um was für eine Tat es sich handelt. An dieser Geschichte kann also nicht viel dran sein.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 14.12.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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also wenn ich die sachen von meinen mann zahle und es keine anzeige gibt habe auch keine vorladung von der polizei bekommen könnte mir eigentlich nichts geschen da ich zahle und wenn überhaupt wenn auch alles bezahlt ist würde ich högstens eine geld strafe bekommen oder mein mann wenn ich das richtig verstanden habe
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Mehr als eine Geldstrafe ist im von Ihnen beschriebenen Fall ausgesprochen unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt