Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einbürgerung mit Straftat

| 29. Februar 2012 22:53 |
Preis: 65€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Beantwortet von


23:51

Hallo lieber Rechtsbeistand

Ich lebe seit meiner Geburt in Deutschland und habe meine Schule und mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich arbeite als Festangestellter Mitarbeiter und habe auch mein Lebensmittelpunkt hier. Bin auch Sozial Aktiv und habe mich sehr gut in das hiesige System integriert. Nun habe ich mich entschieden Einbürgern zu lassen (in NRW) aber als ich den Antrag angefangen habe auszufüllen, wurde ich an dem Punkt Straftaten etwas ängstlich und weis nun nicht mehr weiter. Ich habe 2009 eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen und im Januar 2010 kam es dann zum Gerichtsprozess. Ich wurde Schuldig gesprochen und es tut mir so leid aber leider war ich betrunken und die Situation ist damals außer Kontrolle geraten. Ich wurde zu 90 Tagessätzen a 10 € Strafgeld verurteilt. Zuvor oder danach bin ich nicht Anzeigt bzw. Auffällig geworden. Der Richter hat damals gesagt das ich keinen Eintrag kriege, aber ich weiß nicht wie man so was nachvollziehen kann.

Meine Frage ist nun kann ich Eingebürgert werden? Oder ist das nicht möglich wegen dieser Strafsache. Wie oder Was schreibe ich in den Antrag für die Einbürgerung? Ich habe mir einige Forenbeiträge im Netz durchgelesen und diese haben mich eben noch mehr verunsichert.

Vielen dank im voraus für Ihre mühen

lg

29. Februar 2012 | 23:20

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Nach § 10 StAG werden sie zwar nur eingebürgert, wenn weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen Sie auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist.

Nach § 12 a StAG bleiben allerdings bei der Einbürgerung außer Betracht Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen.

Dies ist bei Ihnen der Fall. Die Strafe sollte somit nicht der Einbürgerung entgegenstehen.


Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 29. Februar 2012 | 23:37

Vielen Dank für die rasche Antwort Herr Anwalt,

Dann kann ich nun den Antrag ohne bedenken ausfüllen und die Strafe mit eintragen?
Wenn ich das alles richtig verstanden habe.

Jedoch habe ich trotz allem bedenken das es eventuell nicht klappt, weil es ja nun einmal im Bundeszentralregister steht.

Ich bedanke mich herzlich für die Info


alles gute

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Februar 2012 | 23:51

Was sicherlich gegen die Einbürgerung sprechen würde ist es, dass Sie falsche Angaben beim Antrag machen.

Die Strafe an sich ist allerdings nicht schädlich.

Bewertung des Fragestellers 29. Februar 2012 | 23:40

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

informative und sehr schnell vielen dank.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Februar 2012
5/5,0

informative und sehr schnell vielen dank.


ANTWORT VON

(417)

Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Fachanwalt Migrationsrecht