Sehr geehrter Fragesteller,
Zu Ihren Fragen:
1) Welche Strafe droht mir? Kann ich mit einer Geldstrafe davonkommen (ungefähre Höhe?) oder könnte es zu einer Gefängnisstrafe kommen? Ich bin nicht vorbestraft/habe bisher keinerlei Straftaten begangen.
Mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung brauchen Sie nicht zu rechnen. Ich gehe von einer Geldstrafe zwischen 50 Tagessätzen (1 Tagessatz ist Ihr monatliches Netto-Einkommen geteilt durch 30) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung.
2) Kann die Polizei/Staatsanwaltschaft/irgendwer meinen aktuellen Arbeitgeber über den Betrug informieren? Bzw. ist es vorstellbar, dass die Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen mit meinem aktuellen Arbeitgeber Kontakt aufnimmt?
Das ist durchaus möglich. Es empfiehlt sich allerdings, dass wenn es bereits aufgeflogen sein sollte, mit der Polizei in der Form zusammen zu arbeiten, dass diese gar nicht erst in Versuchung kommt, durch Ihren Arbeitgeber Informationen zu erlangen, sondern, dass Sie diese Informationen geben.
In erster Linie würde ich allerdings Akteneinsicht nehmen, sonst auch durch einen Rechtsanwalt (Gebühren liegen bei € 458,00 (RVG)), um die genaue Lage zu untersuchen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt