Sehr geehrter Fragesteller,
sofern alle Taten vor der letzten Verurteilung lagen, sind die weiteren Strafen gesamtstrafenfähig, sodass eine weitere Bewährungsstrafe ausgesprochen werden könnte, insbesondere da Sie noch deutlich unter der Höchstgrenze von zwei Jahren liegen.
Die Chancen stehen daher gut, dass Sie bei einer geständigen Einlassung, entweder gar das Verfahren eingestellt wird, oder aber zumindest die Strafe miteinbezogen wird, sodass weder ein Bewährungswiderruf passiert, noch sich die Strafe auf über 2 Jahre erhöht. Insofern kann ich Sie hier beruhigen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Vielen Dank für ihre Antwort.
Also denken sie dass ich höchstwahrscheinlich mit einem blauen Augen davon kommen kann ? Mir ist natürlich bewusst dass ich mir in Zukunft nicht mehr z schuldne kommen lassen kann und werde .. ich ahne viel Falsche gemacht aber würd alles für meine Tochter machen Hauptsache ich kann weiter an ihrer Seite sein.
Im Nachhinein kann ich meine Taten selber nicht verstehen .
Eine letzt frage noch weil die Taten bei denen ich auf 3 anderen Namen/ Personen bestellt hatte .. von den 3 Personen hat mich 1 angezeigt bis jetzt . Die anderen 2 noch nciht . Werde natürlich alles machen den Schaden gutzumachen so schnell es geht . Falls mich die beiden jedoch auch anzeigen sollten bleibt es bei ihrer Antwort oder ändert sich was ?
Und falls es zu einer verhandlung kommen sollte .
Muss ich einen anwalt beauftragen oder nicht wenn ich vorhabe alle zu gestehen.. wie gesgat ich möchte alles hinter mit haben und keine lügen mehr und probieren alles auf die Reihe zu bekommen . Auf fa leben in Angst hab ich keine Kraft mehr .
Vielen Dank.
Freundliche Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe sehr stark davon aus, dass es bei der Bewährung bleibt, auch wenn Sie noch zwei weitere Personen anzeigen.
Sie könnten sich dabei auch selbst verteidigen, das ist kein Problem. Sie sollten sich aber überlegen, ob Sie nicht pro aktiv gleich die beiden anderen Personen benennen. Das dürfte insgesamt nicht ins Gewicht fallen, wenn diese aber nachträglich noch kommen, wäre es strafmildernd zu berücksichtigen, wenn Sie Sie dies bereits mit angezeigt hätten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt