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Strafe

20. Januar 2021 20:38 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


21:51

Hallo ,
Ich habe 2 Geldstrafen erhalten beide 2018 1 mal 800 und 1 mal 1200 Euro... die Straftaten waren ebay betrug Warenwert insgesamt 160neuro ..
Dann habe ich halbes Jahr später wieder mehrmals eine uhr verkauft und nicht verschickt ... insgesamt 5 Fälle... wsr vor Gericht und habe 4 Monate auf 2 Jahre auf Bewährung bekommen .. also wegen Betrug ebay .. das Urteil war 3.11.2020 .
Habe jedoch vor demnächst Urteil noch mehrmals Sachen bestellt auf den Namen anderer... auf meine Adresse... insgesamt 3 Personen und gesamt schaden insgesamt 3000 Euro mit Zinsen und so weiter m also warenbetrug ... die Taten waren alle bisnzun6 Monate und länger vor dem Urteil der Bewährung.
1 tat wurde nun angezeigt ..die andern probiere ich zu ä bezahlen und einenanzeige dazu entgehen wnen ich s wieder gutmache. 1 tat wurde jedoch angezeigt und warte nun was passiert.. habe bei polizei bereits ausgesagt weil ich nichts mehr verstecken möchte.
Was kommt jetzt auf mich zu .
Ich habe eine Tochter 5 Jahre und bin alleinerziehend. Habe seit November eine neue teilzeit arbeit . Und würde alles tun bei meiner Tochter bleiben zu dürfen.. kit ging es letzte 2 Jahre nicht gut wegen Trennung und Gewalt..unf wurde mit Schulden für die ich gebürgt hatte sitzen gelassen und brauchte Geld und habe eine akufsuczt entwickelt weil ich das gefphl hatte gpr meine Tochter Sachen kaufen zu müssen um es gut zumachen dass bei uns zäso viel schief läuft im Moment deswegen die Bestellungen..
Ich weiß es war der falsche Weg... aber ich habe einegsjen dass ich Hilfe brauche und mit mit del suchtzentrum und der Schulden Beratung der csristas in Verbindung gesetzt .
Habe ich eine Chance auch wnen die Taten der Bestellungen alles auffliegen sollten und die geschädigten nicht anzeigen wollen, dass ich auf freiem Fuß bleibe . Natürlich wenn nichts mehr kommt und ich Zukunft straffrei lebe .
Oder ist es wahrscheinlicher dass ich in den Knast muss.
Ich weiß ich bin selber schuld aber habe immer alles vor mich eingeschoben und schön geredet.
Bitte um eine Einschätzung.... also gesamte Summe ebay betrüge waren ca. 1160neiro all zusammen und bestellung auf andere Namen ca 300o Euro gesamt Wert...3 gesxhödigte ... bis jetzt 1 hat mich angezeigt und taten waren alle vor dem bewährungsurteil .

20. Januar 2021 | 21:17

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern alle Taten vor der letzten Verurteilung lagen, sind die weiteren Strafen gesamtstrafenfähig, sodass eine weitere Bewährungsstrafe ausgesprochen werden könnte, insbesondere da Sie noch deutlich unter der Höchstgrenze von zwei Jahren liegen.

Die Chancen stehen daher gut, dass Sie bei einer geständigen Einlassung, entweder gar das Verfahren eingestellt wird, oder aber zumindest die Strafe miteinbezogen wird, sodass weder ein Bewährungswiderruf passiert, noch sich die Strafe auf über 2 Jahre erhöht. Insofern kann ich Sie hier beruhigen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. Januar 2021 | 21:27

Vielen Dank für ihre Antwort.
Also denken sie dass ich höchstwahrscheinlich mit einem blauen Augen davon kommen kann ? Mir ist natürlich bewusst dass ich mir in Zukunft nicht mehr z schuldne kommen lassen kann und werde .. ich ahne viel Falsche gemacht aber würd alles für meine Tochter machen Hauptsache ich kann weiter an ihrer Seite sein.
Im Nachhinein kann ich meine Taten selber nicht verstehen .
Eine letzt frage noch weil die Taten bei denen ich auf 3 anderen Namen/ Personen bestellt hatte .. von den 3 Personen hat mich 1 angezeigt bis jetzt . Die anderen 2 noch nciht . Werde natürlich alles machen den Schaden gutzumachen so schnell es geht . Falls mich die beiden jedoch auch anzeigen sollten bleibt es bei ihrer Antwort oder ändert sich was ?
Und falls es zu einer verhandlung kommen sollte .
Muss ich einen anwalt beauftragen oder nicht wenn ich vorhabe alle zu gestehen.. wie gesgat ich möchte alles hinter mit haben und keine lügen mehr und probieren alles auf die Reihe zu bekommen . Auf fa leben in Angst hab ich keine Kraft mehr .
Vielen Dank.

Freundliche Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Januar 2021 | 21:51

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe sehr stark davon aus, dass es bei der Bewährung bleibt, auch wenn Sie noch zwei weitere Personen anzeigen.

Sie könnten sich dabei auch selbst verteidigen, das ist kein Problem. Sie sollten sich aber überlegen, ob Sie nicht pro aktiv gleich die beiden anderen Personen benennen. Das dürfte insgesamt nicht ins Gewicht fallen, wenn diese aber nachträglich noch kommen, wäre es strafmildernd zu berücksichtigen, wenn Sie Sie dies bereits mit angezeigt hätten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
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