Nicht ausgeräumte Mängel bei Übergabe einer ETW
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Es wurden bei der ersten Begehung ( 30.03.2017) Mängel festgestellt. Bis heute ( 22.06.) sind die Mängel teilweise noch nicht ausgeräumt worden. ... Meine Fragen nun dazu: a) Wie gehen wir mit Mängelbeseitigung um, über die keine Nachweisführung besteht. b) Reicht hier eine schriftliche Bestätigung aus, dass der Mangel behoben wurde.Papier ist ja bekanntlich geduldig. c) Wir verhalten wir uns, wenn am Tag der Übergabe, weiterhin ein Teil der Mängel nicht behoben wurde. d) Können wir einen Teil der Schlusszahlung bzw. des Sicherheitseinbehalts zurückhalten bis die Mängel behoben wurden bzw Nachweis über die Beseitigung erbracht wurde.