Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Normalerweise wird bei Bestandsimmobilien die Gewährleistung für Mängel im Kaufvertrag ausgeschlossen. (Ob dies in Ihrem Fall so ist, kann ich nur nach Einsichtnahme in den Vertrag sagen.)
Sollte die Gewährleistung ausgeschlossen worden sein, haftet der Verkäufer nur für Mängel, die er arglistig bei Abschluss des Kaufvertrages verschwiegen hat.
Hier ist es offenbar so, dass die Mängel zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Übergabe aufgetreten sind. Ein arglistiges Verschweigen durch den Verkäufer liegt nicht vor.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer nicht für die Mängel. Theoretisch müsste er sie nicht einmal ausbessern. Er haftet dann auch nicht für Mietausfallschäden.
- wenn die Gewährleistung im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde, dann haftet der Verkäufer für die aufgetretenen Mängel. Er schuldet dann auch Schadenersatz für Folgeschäden, etwa in Form von Mietausfällen, wenn die Immobilie während der Dauer der Mängelbeseitigung nicht genutzt werden kann, oder wenn es zu einer Verzögerung der Übergabe kommt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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