Folgender Fall: Eine werdende Mutter möchte das alleinige Sorgerecht behalten, da sie schlechte Erfahrungen mit vorherigen Sorgerechtsstreitigkeiten bei Ihrem letzten Kind gemacht hat. Sie ist noch nicht verheiratet, möchte aber bald nach der Geburt die Ehe mit dem Vater des Kindes schliessen (dieser soll aber - sofern möglich - auch nach der Hochzeit kein Sorgerecht erhalten, wünscht es allerdings auch nicht ausdrücklich, ihm ist es sozusagen "egal") 1) Solange die Eltern nicht verheiratet sind, kann die Mutter bei der Geburt den Namen des Vaters zwar angeben, würde aber auf Wunsch mehr oder weniger "automatisch" zunächst das alleinige Sorgerecht bekommen, richtig? 2) Wenn sie einige Wochen oder Monate nach der Geburt den Vater des Kindes heiratet, ändert sich dann in Bezug auf das Sorgerecht auch sozusagen "automatisch" etwas, oder würde sie - durchaus in beiderseitigem Einvernehmen - das alleinige Sorgerecht zunächst behalten (können)?