Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Fragen möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Offenbar ist Ihnen das Sorgerecht entzogen worden, weil Sie dem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge nicht uneingeschränkt erziehungsfähig sind. Wenn daraufhin das Sorgerecht auf den Vater übertragen wurde, hat dieser auch das Recht, über den Aufenthalt des Kindes zu entscheiden und ggf. mit diesem in Frankreich zu leben.
Wenn diese Entscheidung zwischenzeitlich rechtskräftig ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, eine Abänderung der Entscheidung herbeizuführen, wenn sich die Voraussetzungen zwischenzeitlich geändert haben. Es käme maßgeblich darauf an, ob der Wechsel in Ihren Haushalt dem Wohl des Kindes dient.
Sie sollten sich an einen ortsansässigen im Familienrecht erfahrenen Anwalt wenden und mit diesem die Angelegenheit besprechen. Nur nach Einsicht in die Akten der bisherigen Verfahren lässt sich klären, ob noch ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich ist oder ob aktuell ein neues Verfahren Erfolg verspricht. Wichtig wäre hier vor allem, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt die Bedenken an Ihrer Erziehungseignung ausräumen können.
Soweit Sie mitteilen, dass die Vaterschaft nicht sicher sei, gehe ich davon aus, dass der Vater zumindest die Vaterschaft anerkannt hat und somit aktuell im Rechtssinne als Vater anzusehen ist. Andernfalls hätte das Gericht ihm nicht das Sorgerecht übertragen. Sollten Sie Zweifel haben, dass die Vaterschaft zu Recht besteht, kommt auch eine Anfechtung der Vaterschaft in Betracht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-