Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Kind kann entweder beim Vater oder der Mutter versichert werden, da hätte die Mutter das Wahlrecht und kann die Kosten als Mehrbedarf anfordern - mangels Sorgerecht würde alles andere auch keinen Sinn machen und auch die Beantragung des Vaters wäre nicht erfolgreich - oder der Vater beantragt das gemeinsame Sorgerecht!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen