Sehr geehrte Damen und Herren ich habe zwei Fragen zum Thema Steuerrecht. ... Das Finanzamt fordert Person A nun nachträglich auf die komplette Umsatzsteuer für das Jahr 2010 nachzuzahlen, da die Umsatzkulanzgrenze von € 50.000 im 1 Jahr überschritten wurde. € 25576,74 Umsatz entstanden im Dezember in der Weihnachtszeit und es war keinesweg laut der oben aufgezeigten Umsatzaufstellung ersichtlich, dass Person A die Grenze von € 50.000 überschreiten wird. ... Nur bei Fragen, die Person A nicht weiss, wendet er sich an den Steuerberater, welcher dann für die telefonische Beratung eine Rechnung schickt.