Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mietnachzahlungsforderung für die letzten 9 Jahre....

| 19. April 2016 12:49 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


13:33

Zusammenfassung

Mietschulden verjähren nach 3 Jahren.

Hallo,

laut unserem Mietvertrag vom 01.04.2005 zahlen wir 595.- € Mietezins (Kaltmiete) und unter dem Punkt: X-Vereinbarung einer Staffelmiete,
- steht dass sich die Miete ab dem 01.07.2007 auf 630.- € erhöht und diese bis zum 31.12.2009 unverändert bleibt.

Nun ist es so das wir die Mieter, diese Erhöhung nach gut zwei Jahren ehrlich bis vor kurzem gänzlich übersehen haben. Der Vermieter kam auch nie auf uns zu und teilte uns dies mit oder stellte gar eine Forderung zur Nachzahlung usw. Jetzt verkauft er die Wohnung und konfrontierte er uns damit, erklärte uns das er die Erhöhng damals zuerst nicht bei uns und den anderen Mietern umsetzen wollte da es passte wie es ist/war und später er es aber übersehen habe diese doch noch von uns ein zu fordern.

Nun droht er uns die zu wenig bezahlte Miete für all die Jahre nach zu fordern/ein zu klagen.

Kann er dass wirklich einklagen??

Mit freundlich Grüßen

19. April 2016 | 14:15

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Forderungen aus den Jahren bis einschließlich 2012 dürften verjährt sein, denn auch Mietforderungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Ob darüber hinaus ab dem 01.01.2013 noch offene Mietschulden bestehen, wird sich erst durch eine Prüfung des Mietvertrages ergeben, da es hierzu auf die Formulierung im Mietvertrag ankommen wird. Wurde nämlich wirksam eine Staffelmiete vereinbart, erhöht sich die Miete automatisch. Allerdings sind an eine wirksame Staffelmietvereinbarung Bedingungen geknüpft und es müsste geprüft werden, ob die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag wirksam getroffen wurde. Damit sollten Sie sich an einen Kollegen oder an mich wenden - bitte beachten Sie aber, dass eine Vertragsprüfung und ggf. Vertretung nicht von dem Beratungshonorar dieser Plattform abgedeckt wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 19. April 2016 | 15:08

Guten Tag und Danke schon mal,

was würde denn den eine Vertragsprüfung von ihnen den Kosten ? Und wie würde diese denn abgewickelt?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2016 | 13:33

Den Vertrag können Sie mir gerne zusenden an info@rechtsanwalt-schwartmann.de. Ich unterbreite Ihnen dann ein Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. April 2016 | 08:20

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

War mit der Antwort vollends zufrieden, wie ich es auch erhofft hatte! Empfehlenswert ;-)

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. April 2016
5/5,0

War mit der Antwort vollends zufrieden, wie ich es auch erhofft hatte! Empfehlenswert ;-)


ANTWORT VON

(918)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht