ich möchte meine Freundin aus Ecuador für max. ein Jahr – nur so auf Besuch und zu touristischen Zwecken - zu mir einladen.
Meine Freundin besitzt ordentliche Dokumente etc., ist ledig, hat einen Hochschule Abschluss, nicht vorbestraft etc.
und hat einen sehr lukrativen und ordentlichen Beruf in Ecuador.
Den Aufenthalt finanziert meine Freundin aus eigenen Bargeld Mitteln, Kredit Karten etc. (in US$).
Eine Verpflichtungserklärung etc., Kranken -, Haftpflicht – und Unfallversicherung, Wohnraum etc. werden von mir gestellt.
Nun ist mir das ganze Visum Procedere etc. viel zu sehr verwirrend, kompliziert und unübersichtlich.
Es muss doch auch mit einfachen Formalitäten / Voraussetzungen etc. möglich sein!
Können Sie mir bitte einfachste und ausreichende Wege / Vorabinformationen aufzeigen für ein Jahres Visum nach Deutschland bzw. Schengen Staaten etc.!
Welches Visum / Formular muss ich beantragen?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M. Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller13. Februar 2015 | 14:07
Hallo,
die für mich nicht zweckmäßige & aufwendige 90 Tage Regelung etc. ist mir bekannt und war nicht der Kern meiner Anfrage; sondern die machbaren und praktischen Möglichkeiten für ein JAHRES Visum.
Also 12 Monate am "Stück"!!!
Ich hoffe Sie verstehen was ich meine und können mir nun praktische Tips und ausführliche Informationen mitteilen.
Ihnen meinen besten Dank vorab und alles Gute
MfG
Jochen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt13. Februar 2015 | 15:58
Hallo.
Ihr Vorhaben ist nicht realisierbar. Wenn die Freundin "für max. ein Jahr – nur so auf Besuch und zu touristischen Zwecken" in Deutschland sich aufhalten will, dann besteht dafür keine Möglichkeit.
Zwar kann ein Schengen-Visum Typ "C" als Jahresvisum ausgestellt werden (sogar für bis zu 5 Jahren). Dieses Visums berechtigt aber trotzdem zu einem max. Verblieb von 90 Tagen innerhalb 180 Tagen.
Alles darüber hinausgehende bedarf es eines nationalen Visums, was für Tourismus/Besuch nicht in Frage kommt.