Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie vor Wegzug gesetzlich krnkenversichert waren, dann sind Sie nach Bwgründung des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13
lit. a SGB V. Sie haben dann den Antrag bei der letzten Krankenkasse zu stellen.
Waren Sie privat krankenversichert, dann werden Sie nicht in die geseztliche Krankenversicherung ohne Weiteres einsteigen können.
Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden Sie der Krankenkasse offenlegen müssen, diese werden nicht dem Finanzamt automatisch weitergeleitet
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
Köthener Straße 44
10963 Berlin
info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759
Diese Antwort ist vom 01.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geeherter Herr Grueneberg,
Vielen herzlichen Dank fuer die umgehende Beantwortung meiner Frage.
Koennen Sie mir noch mitteilen, ob ich damit rechnen muss, dass das FA die Hand aufhaelt? Der Betrag wird schon im Ausland besteuert (wovon ich aber Ende des Jahres das Meiste wieder zurueckfordern kann).
Und ob ich mein Einkommen offenlegen muss, wenn ich beim Arbeitsamt vorstellig werde? Ich will kein Geld, will aber auch nicht ohne dasitzen, wenn ich nach einem Jahre keine Festanstellung gefunden habe. Sol heissen, ich kann ein Jahr ueberbruecken, aber dann ginge es ans Eingemachte.
MfG
Anonym
Koennen Sie mir noch mitteilen, ob ich damit rechnen muss, dass das FA die Hand aufhaelt? Der Betrag wird schon im Ausland besteuert (wovon ich aber Ende des Jahres das Meiste wieder zurueckfordern kann).
Dies kann ich nicht tun. Es ist hier erlaubt, eine kostenlose Nachfrage zu stellen, nicht aber neue Fragen. Darüber hinaus würde ich mehr Information benötigen, z.B., was für Einkommen und wo Sie hatten.
Gerne können Sie mir diesbezüglich eine "Direktanfrage" stellen.
Und ob ich mein Einkommen offenlegen muss, wenn ich beim Arbeitsamt vorstellig werde? Ich will kein Geld, will aber auch nicht ohne dasitzen, wenn ich nach einem Jahre keine Festanstellung gefunden habe. Sol heissen, ich kann ein Jahr ueberbruecken, aber dann ginge es ans Eingemachte.
Wenn Sie nur eine Vermittlung von der Arbeitsagentur benötigen, dann haben Sie nichts offen zu legen.
MfG