Zwei-Jahres-Frist betreffend Neuerwerb der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, mit wurde am 14.04.2007 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. ... Jedoch habe ich mich noch keiner MPU unterzogen, und war bis jetzt der Meinung nach zwei Jahren müsste ich, eine positive MPU vorausgesetzt natürlich, die Fahrerlaubnis komplett neu erwerben. ... (Die entsprechende Antwort des RA hier im Forum erfolgte 10/08) Wenn ja, gibt es eine maximale Frist in welcher man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (positive MPU natürlich vorausgesetzt) beantragen kann, ohne die Fahrerlaubnis neu erwerben zu müssen?