Erbschaft aus Frankreich - Erblasser in Frankreich, Erbe (Enkel) in Deutschland
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr gehrte Damen und Herren, eine Fragestellung zu einer hypothetischen Erbschaft aus Frankreich: Szenario: •Vererbender (Erblasser?)... Staat abgeführt •Ca. 15Tsd EUR testamentarisch verfügtes Erbe (im Testament aufgeführt) •In den letzen 3 Jahren Schenkung von Erblasser zu Enkel von ca. 60TSd EUR Was konnte ich bisher herausfinden: •Es gibt kein echtes Doppelbesteuerungsabkommen aber eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland, die aber noch nicht ratifiziert ist •Steuern müssen wohl im Land des Erblasseres (Frankreich) bezahlt werden?