Guten Tag, Ende November 2012 habe ich meinen Telefonfestnetz- und DSL-Vertrag mit einem deutschen Anbieter vorzeitig per Einschreiben gekündigt, da ich zum Dezember 2012 ins europäische Ausland (Frankreich) gezogen bin; eine Kopie der Abmeldebestätigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt aus Deutschland lag dem Schreiben bei. ... Auf telefonisches Nachfragen bei der Kundenbetreuung des Anbieters erhielt ich die Auskunft, dass die Kündigung zum 31.12.2012 angelegt sei. ... Da an meinem neuen Wohnort (eine kleine 1000-Einwohner-Gemeinde im Süden Frankreichs) keine Anmeldung neuer Einwohner vorgenommen wird, habe ich die Kopie einer Einwohnererhebung/-umfrage vom Januar 2013 sowie eine Kopie des Entsendungsvertrags (als Beleg dafür, dass eine steuerliche Abmeldung aus Deutschland nicht möglich ist) meines Arbeitgebers per Einschreiben an den Telefon-/DSL-Anbieter gesandt, dies zusammen mit einem 2-seitigen Brief, in dem ich den Hergang der Angelegenheit bis dato noch einmal geschildert und mich über die Informationspolitik des Anbieters beschwert habe.