Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Laut den AGB von Vodafone wird ein Vertrag über die Bereitstellung von DSL grundsätzlich über eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen.
Ein Kündigungsrecht für den Fall des Umzuges an einen Ort, an dem die Leistung nicht verfügbar ist, ist dagegen – anders bei manchen anderen Anbietern – nicht ausdrücklich vorgesehen.
Die vorzeitige Kündigung ist auf die Fälle der Kündigung aus wichtigem Grund beschränkt.
Damit ist Bezug genommen auf das fristlose Kündigungsrecht aus §§ 314
, 626 BGB
.
Dafür ist entscheidend, ob bei Abwägung beiderseitiger Interessen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages noch zumutbar ist.
2. Der BGH hatte diese Frage für DSL-Verträge mit 24monatiger Laufzeit im Jahr 2010 zu entscheiden (BGH, Urteil vom 11. 11. 2010 - III ZR 57/10
).
Dabei erkannte er zwar ein Interesse des Kunden an, sich vom Vertrag zu lösen, wenn er die Leistung am neuen Wohnort nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Jedoch ist hier auch das Interesse des DSL- Anbieters an Vertragserfüllung zu berücksichtigen.
Solche Umstände, für die der Anbieter nicht verantwortlich ist, können ihm nicht entgegengehalten werden.
Da der Entschluss zum Umzug aber dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen ist und nicht dem des Anbieters, spricht die Interessenabwägung dafür, dem Kunden die sofortige Beendigung des Vertrages zu untersagen.
Wenn sich der Kunde für eine lange Vertragslaufzeit entscheide, müsse er das Risiko mit einkalkulieren, innerhalb der Laufzeit auf Grund eines Umzuges ggf. die Nutzungsmöglichkeit am neuen Wohnort zu verlieren.
Zwar hat der BGH im o.g. Fall auch berücksichtigt, dass der Kunde dort zwischen der 24monatigen und kürzeren Vertragslaufzeiten wählen konnte, wobei längere Vertragslaufzeiten mit dem Vorteil eines geringeren monatlichen Entgelts verbunden waren. Dies schlug bei der Interessenabwägung zu Ungunsten des Kunden aus, da er die Vertragslaufzeit frei gewählt hat und dafür auch einen Vorteil erhielt.
In Ihrem Fall bietet Vodafone im DSL-Bereich jedoch nur Verträge mit 24monatiger Mindestlaufzeit an, so dass die Begründung des BGH nicht vollständig auf Ihren Fall passt.
Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass die BGH – Entscheidung die grundsätzliche Beurteilung dieser Fallgestaltungen vorgibt.
Zu beachten ist auch, dass ggf. ein anderer DSL-Anbieter mit kürzer Laufzeit (und dann wahrscheinlich höherem Monatsentgelt) hätte gewählt werden können.
Daher besteht nach der Rechtslage leider nur sehr geringe Aussicht darauf, den Vertrag durch ein Sonderkündigungsrecht erfolgreich mit sofortiger Wirkung beenden zu können
3. Dass Vodafone seinerseits eine Umstellung auf einen DSL-Anschluss 16.000 am neuen Wohnort angeboten hat, wäre dabei zunächst rechtlich nicht entscheidend.
Denn dies wäre angesichts der ursprünglichen vereinbarten Vertragslaufzeit nur als Aussage zu verstehen, wie der Vertrag am neuen Wohnort weitergeführt werden soll.
Nur wenn Vodafone Ihre Kündigung vom 20.01.12 mit Wirkung zum 30.03.12 bestätigt oder (nachweisbar) anders mitgeteilt haben sollte, dass dort von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages ausgegangen worden ist, bestünde die Möglichkeit, weitere Zahlungen zu verweigern und einen anderen Anbieter zu beauftragen.
In diesem Falle wäre von einem unabhängigen zweiten Vertrag für den neuen Wohnort auszugehen. Dann könnten Sie vom zweiten Vertrag nach § 323 BGB
zurücktreten, nachdem Sie Vodafone letztmalig schriftlich eine Frist zur Leistungserbringung (10 Tage ausreichend) gesetzt haben und diese ergebnislos verstrichen ist.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 16.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Driftmeyer,
eine Frage hätte ich zu Ihrer Antwort:
Ich habe eine Bestätigung zu meiner Kündigung von Vodafone bekommen. Kann man hierbei von einer Bestätigung der Kündigung sprechen? Schließlich besteht die Ummeldung in diesem Fall aus der Kündigung des alten Anschlusses und der Anmeldung des neuen Anschlusses mit neuer Vertragslaufzeit.
Nachfolgend der Wortlaut:
Guten Tag Herr Adam Weishaupt,
Sie haben einen Umzug beauftragt. Folgende Daten haben wir entgegengenommen:
Ihr Umzug
Ihre neue Adresse:
XXXX
XXXXX XXXXXXXXXX
Gewünschter Ab- und Anschalttermin: 30.03.2012
Bitte beachten Sie, dass sich der Anschalttermin evtl. noch verschieben kann. Sollte der tatsächliche Anschalttermin vom voraussichtlichen Anschalttermin abweichen, werden wir Ihnen den tatsächlichen Anschalttermin per Post mitteilen.
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Adressdetails
Anschluss in einem: Einfamilienhaus
Genaue Lagebezeichnung: EG
Lage der Wohnung:
Lage des Eingangsbereiches:
Weitere Angaben:
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Weitere Adressangaben
Telefonnummer des Vormieters:
Name des Vormieters:
Ihre aktuelle Kontaktnummer:
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Ihr Anschluss
Wechsel vom Komfort-Anschluss Classic zum Komfort-Anschluss Plus
Der Komfort-Anschluss Plus wird auf einer anderen Netz-Technologie realisiert. Bei einem Wechsel stehen Ihnen folgende Leistungsmerkmale nicht zur Verfügung:
- EC-Cash / Datendienste
- Gebührenimpuls
- Unterstützung von Alarmanlagenfunktionen
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Ihre Rufnummer(n)
Ihre alten Rufnummern stehen Ihnen am neuen Wohnort nicht mehr zur Verfügung. Sie bekommen 3 neue Rufnummer(n) bereitgestellt, die wir Ihnen separat mitteilen.
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Ihr Tarif
Vodafone DSL Classic Paket Regio 36,95 Euro
Anschluss: Komfort-Anschluss Plus
Telefontarif: Festnetz Flat
Vodafone-Online-Tarif: DSL Flat
Bandbreite: DSL 16000
International-Extras: InternationalFlat 1 3,95 Euro
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Summe mtl. 40,90 Euro
Neue Vertragslaufzeit: 24 Monate
Mit der schriftlichen Bestätigung des Anschaltetermins an meiner neuen Adresse durch Vodafone, beginnt eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten, sofern nicht aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis eine längere (Rest-) Vertragslaufzeit hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
AW
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gern wie folgt:
Aus der Formulierung
„Mit der schriftlichen Bestätigung des Anschaltetermins an meiner neuen Adresse durch Vodafone, beginnt eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten, sofern nicht aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis eine längere (Rest-) Vertragslaufzeit hervorgeht."
geht hervor, dass der alte Vertrag weiterläuft.
Nur wenn es zu der im zitierten Abschnitt genannten schriftlichen Bestätigung des Anschaltetermins kommt, wird der alte Vertrag aufgehoben und ein neuer (mit neuer Vertragslaufzeit) begründet.
Eine Bestätigung der Kündigung kann deshalb darin leider nicht gesehen werden.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen.
Ich hoffe dennoch, ich konnte Ihre Nachfrage hiermit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt