Verweigerung der Einsichtnahme zum Baumangel durch Bauträger
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
In unserer neu vom Bauträger erworbenen Dachgeschoss-Eigentumswohnung, in der wir seit einem Jahr wohnen, wurde eine über 5 m lange, 2,5 m hohe Hebe-Schiebe-Terrassentüranlage unsachgemäß durch den Bauträger eingebaut. Auf unsere Mängelrüge hin erfolgte, vor Weihnachten letzten Jahres eine vom Bauträger veranlasste Begutachtung mit einem Fensterbauer. ... Es erfolgte eine schriftliche Stellungnahme des Fensterbauers an den Bauträger.