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Sehr geehrter Fragesteller,
Mehrkosten müssen vom Bauträger stets auch immer im Vorfeld kommuniziert werden, wohl aber auch offen gelegt werden, was im Detail zu den Mehrkosten geführt haben soll, und zwar speziell auch auf Sie bezogen.
Das Verfahren kann schnell gehen, sprich wenn die Baufirma merkt, dass hier rechtlich nichts zu holen ist (bei anwaltlicher Beratung), dann liegen wir bei ca. 3 Monaten, kann "normal laufen", dann wären wir bei 9-12 Monaten, oder kann sich hinziehen, dann sind wir bei 1-2 Jahren.
Es würde sicher daher meist anbieten, dies über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen, damit Sie a) den Druck erhöhen und b) dies dann auch direkt in die Rechtsabteilung weitergeleitet wird. Hier kann dann schon eher schneller eine Lösung gefunden werden, wenn sich dann juristisch unterhalten werden kann.
Bevor ich eine kostenintensive und langwierige Klage einreiche, würde ich daher noch einmal den außergerichtlichen Weg über den Anwalt probieren.
Rechtlich haben Sie aber dennoch gute Erfolgschancen, da die Gegenseite in der Beweispflicht ist, die sie derzeit ja auch nicht erfüllen kann.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
08.06.2017 | 14:06
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das war ermutigend.Darf der Bauträger den Schlüssel überhaupt rechtlich einbehalten bei noch nicht bezahlten zum Teil gerechtfertigten (15.000 Euro) Mehrkosten? Die Mehrkosten sind kein Bestandteil der Ratenzahlung und auch nicht im Kaufvertrag vermerkt. Der Kaufpreis der Wohnung ist kurz nach der Abnahme vollständig bezahlt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.06.2017 | 14:23
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Zurückbehaltungsrecht an der Gesamtwohnung hat er bei diesem Preis nicht, insbesondere dann nicht, wenn die Summe noch im Streit steht. Eine Zurückbehaltung wäre unverhältnismäßig, da es Ihnen nicht zumutbar ist, jahrelang nicht einziehen zu können. Dies müsste dann aber notfalls auch wieder gerichtlich geltend gemacht werden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt