Wohnungskauf. Käufer sagt Notartermin kurzfristig ab. Wer zahlt die Notarkosten?
vom 15.5.2014
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hier ging ich davon aus, dass im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrages dieses Geld genutzt wird, um etwaige Kosten zu decken, die dem Verkäufer oder Notar entstanden sind. ... Ich ging davon aus, dass damit alle Kosten abgegolten seien und etwaige Kosten die dem Notar entstanden sind vom Verkäufer damit bezahlt würden. ... Muss der Verkäufer dazu nicht die 1000,- Euro nutzen?