guten morgen, ich hatte ein unbefristet arbeitsverhältnis, das ich im oktober 2011 zum 31.01.2012 gekündigt habe, weil ich einen neuen arbeitsvertrag für einen neuen arbeitsplatz in BC,KANADA zum 1.2.2012 hatte. da ich anfang november 2011 erfuhr, das sich die genehmigung für ein arbeitsvisum hinziehen kann, habe ich von meinem kanadischen arbeitgeber einen neuen arbeitsvertrag erhalten mit dem zusatz, das der arbeitsvertrag auch dann noch gültigkeit hat, wenn sich das arbeitsvisum über den 1.2.2012 hinaus verzögern sollte. nun genau das ist jetzt auch passiert, ich warte immer noch auf mein visum und das arbeitsamt hat mich für 3monate gesperrt, begründung: " Auf das Risiko, das sich der Arbeitsgebinn durch das fehlende Arbeitsvisum verschiebt, wurden Sie bereits in dem Arbeitsvertrag hingewiesen und haben dies mit Ihrer Kündigung in Kauf genommen. ... Es gibt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung." ich habe doch durch meine nachverhandeln diesen zusatz im vertrag doch erst erricht - und das nch der kündigung - wie kann das jetzt zu einer sperre führen. wenn man der argumentation des arbeitsamtes folgt, dürfte niemand mehr seinen arbeitsplatz kündigen um sich bei einem anderen arbeitsgeber zu verbessern, weil nie ausgeschlossen werden kann, das das zukünftige arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, was dann mit einer sperre bestraft wird.