Frage 1: Wenn ich jetzt Wohnrecht auf das ganze Haus eintragen lasse (denn ich möchte mit vorbehalten, auf eine bestimmte Zeit die ganze, oder wenigstens einzelne Räume der anderen Wohnung noch zu nutzen) , kann dann mein Sohn (S1) , mit meinem Einverständnis (also wenn ich einmal die Wohnung, oder einem Teil nicht mehr benützen möchte), entweder den ganzen Teil, oder einzelne Räume vermieten (als Vermieter), ohne dass es Nachteile gibt, z.B steuerlich, oder, sollte ich einmal in ein Pflegeheim kommen, das Sozialamt Zugriff bekommen, und auch ob die Abschmelzung ab dem Zeitpunkt der Überschreibung anläuft.