Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben sind Sie als Kassierer zwar Teil des Vorstandes, aber nicht Teil des Vorstandes nach § 26 BGB. Das wäre der Vorstand, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
Es wäre nach § 31a BGB grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, dass Sie auf Grund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gegenüber dem Verein und dessen Gläubiger haften.
In Ihrem Fall stellt sich aber zunächst die Frage, ob Ihrerseits eine Pflichtverletzung vorliegt.
Im Hinblick auf die angemieteten Räumlichkeiten könnte sich eine derartige Pflichtverletzung ergeben, wenn Sie trotz der finanziellen Situation des Vereins nicht kündigen. Bezüglich der Entrümpelung und Renovierung könnte man natürlich theoretisch auch durch Eigenleistung einiges Aufgefangen und das Risiko für den Verein verringern. Wenn Sie aber als Verein rechtzeitig die Kündigung erklären und Maßnahmen zur Sanierung des Vereins ergreifen, dann sehe ich kein Risiko für eine persönliche Haftung. Allerdings müsste dann auch rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine Lösung könnte auch sein, dass man weitere Einnahmequellen für den Verein erschließt, beispielsweise durch Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen, eine Spendenkampagne oder die Gewinne von Sponsoren.
Wenn der Verein die Herausgabe des Schlüssels veranlasst hat, dann steht auch der Verein dafür in der Haftung. Allerdings hat der Verein auch Anspruch gegenüber dem Empfänger des Schlüssels, diese sollten Sie bereits jetzt geltend machen.
Generell müssen Sie bei Erschöpfung der finanziellen Reserven des Vereins prüfen, ob bereits ein Tatbestand erfüllt ist, der Sie verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Das kann ich aufgrund Ihrer Angaben schlecht Beurteilen.
Einfallstor für eine Pflichtverletzung in Ihrem Fall wäre allerdings eine unzureichende Finanzplanung für den Verein, gegebenfalls wenn diese auf falschen finanziellen Grundlagen getroffen worden ist. Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass sich aufgrund von Corona die Einnahmequellen des Vereins verringert haben werden. Wenn insoweit keine entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden die Ausgaben zu senken oder die Einnahmen zu stabilisieren, könnte dahingehend durchaus eine Pflichtverletzung der handelnden Personen liegen, die keine Maßnahmen ergriffen haben. Daran waren Sie aber wahrscheinlich noch gar nicht beteiligt, wenn Sie erst seit kurzem Kassierer des Vereins sind. Das kann aber für die beiden Vorsitzenden durchaus anders aussehen.
Als erste Maßnahme sollten Sie sich als Verein mit dem Vermieter austauschen und sich den Mietvertrag besorgen, damit dieser gekündigt werden kann bzw. die Miete evtl. verringert werden kann. Dann wäre es auch sinnvoll den an den Dritten herausgegebenen Schlüssel zu besorgen.
Welche Möglichkeiten zur Konsolidierung der Vereinsfinanzen bestehen kann ich Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung und ohne Kenntnis der Unterlagen nicht sagen, aber normalerweise gibt es insoweit durchaus gewisse Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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