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Rechtsnachfolge - könnte die Firmierung bis auf GmbH ,dann LTD bleiben?

6. September 2007 13:09 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Schönen,guten Tag, folgende Frage hätte ich gerne beantwortet :
vorläufiges Insolvenzverfahren ist eröffnet,Insolvenzverwalter
prüft derzeit wegen Masse,Fortführung nicht machbar, Geschäftsbetrieb wird nach unserem Ermessen(nach Absprache Inso- Verw.)in 2-4 Wochen eingestellt.Ist eine LTD - Gründung nach entgültigen Beschluß des Inso Verw.egal wie es ausgeht? während dieser Phase machbar ? Geschäftsräume sind in unserem Wohnhaus angemietet,könnte die Firmierung bis auf GmbH ,dann LTD bleiben?
In wie weit währe Rechtsnachfolge gegeben bezgl. Inso - Recht,BGB,gegeben ? Persönliche Haftung des Geschäftsführes ist derzeit ausgeschlossen.Sämtliche Fristen wurden gewahrt,Insolvenzantrag wurde durch GF gestellt.Wie aufwändig währe ein Angriff der Gläubiger auf die LTD ? Ist der Firmenname
Insolvenzmasse,währe das nach entgültigen Bescheid des InsoVerw.
Inso-Masse ? Wie gesagt Firmensitz gleich,Firmierung bis auf GMBH Ltd Bezeichnnung gleich,rechtlich ?Haftung?

6. September 2007 | 17:17

Antwort

von


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61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Bei der Ltd. handelt es sich um eine eigenständige juristische Person auch wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer/ Directoren mit denen der GmbH identisch sind. Insoweit spricht nichts gegen eine Gründung der Ltd. zum jetzigen Zeitpunkt.

Betreffende des Mietvertrages sollten Sie einen mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen und nicht in den alten Mietvertrag eintreten. Eine Haftung/Anfechtung wäre hier nicht zu befürchten, da durch die Weitervermietung der bei dem Vermieter verursachten Schaden infolge der Insolvenz vermindert wird.

Soweit Sie entsprechende materielle und immaterielle Vermögenswerte der GmbH übernehmen, sollten Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, der Ihnen diese dann veräußern kann. Gleiches gilt für den Firmennamen soweit dieser bei der GmbH in der Bilanz aktiviert wurde. Um hier einer Anfechtung der Gläubiger vorzubeugen, wäre auch hier eine Veräußerung durch den Insolvenzverwalter anzustreben. Eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB würde nur in Betracht kommen, wenn die GmbH fortgeführt würde, was durch die Neugründung der Ltd nach Ihren Angaben aber ausscheiden durfte.

Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 7. September 2007 | 09:30

Danke für die schnelle Antwort,um das noch einmal zu vertiefen:
Firmenname ist in der Bilanz nicht aktiviert,könnte also so übernommen werden ?Wenn wir jegliche Vermögensgegenstände der GmbH
nicht anfassen,wäre Rechtsnachfolge aufgrund der Ltd nicht gegeben?
Wenn Kunden der GmbH(die Geschäftstätigkeit wird nächste Woche eingestellt)anrufen,könnten die mit der Ltd bedient werden ?Könnte da kein Eingriff in den Kundenstamm vorgeworfen werden ?(GmbH Vermögen)Der Insolvenzverwalter hat im vorläufigen Insolvenzverfahren die Schuldner(Kunden-Debitoren)allesamt angeschrieben und um Ausgleich der Rechnungen gebeten.Wir könnten definitiv aus Haftungssicht BGB (Rechtsnachfolge)etc.
(Geschäftsführerhaftung aussen vor),mit der Ltd den Geschäftsbetrieb innerhalb der dann neu angemieteten Räume übernehmen?

Ergänzung vom Anwalt 8. September 2007 | 22:45

Eine Verwendung des Firmennamens in der Rechtsform der Ltd. wäre anhand Ihrer Schuilderung ohne eine Haftungsübernhame möglich. Hinsichtlich des Kundenstammes stellt dies ein Vermögenswert der GmbH dar, so daß Sie vor dessen Nutzung den Insolvenzverwalter dementsprechend informieren sollten und um Freigabe dessen bitten sollten.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom

ANTWORT VON

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