Arbeitstelle und Hauptwohnsitz in Österreich, Eigentumswohnung in Deutschland
vom 21.7.2013
63 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes Sachverhalt. Ich habe eine Stelle in Österreich angenommen und habe auch eine Wohnung als Hauptwohnsitz für mich und meine Familie in Österreich Ich bin entsprechend in Österreich steuerpflichtig. Ich habe weiterhin eine Eigentumswohnung in D.