Die Hellhörigkeit treibt uns allerdings beinahe in den Wahnsinn (Mieter über uns arbeiten in der Gastronomie, sind während der ganzen Nacht wach und man hört jede Regung, teilweise auch Gespräche) Als dann der mitgemietete Kühlschrank defekt war, mussten wir 5 Wochen ohne Gerät auskommen, obwohl wir den Vermieter umgehend informiert hatten. ... Nachdem wir nun aber die NK-Abrechnung erhalten haben und daraus hervor geht, dass die tatsächliche Größe der Wohnung gravierend (über 10 %, bei Balkonanrechnung mit 25%) von der angegebenen Größe des Exposés abweicht, möchten wir die Wohnung gerne außerordentlich kündigen. ... Schließlich zahlen wir jeden Monat nach wie vor eine Wohnung mit 104 qm, statt mit tatsächlichen 92.