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2.721 Ergebnisse für schaden mieter kosten

Falschbetankung eines Mietautos
vom 8.6.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Aus den beiliegenden Unterlagen ist ersichtlich , dass zum genannten Zeitpunkt ein Schaden durch Sie verursacht wurde. ... Folglich müssen wir Sie aufgrund einer Falschbetankung mit dem in der beiliegenden Aufstellung bezifferten Schaden belasten.
Wohnungsübergabe bei Auszug/ Zustand der Mietsache
vom 17.8.2011 55 € Historischer Preis
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Guten Tag, wir haben folgende Fragestellung im Bereich Mietrecht: Wir haben unsere Mietwohnung als Mieter fristgerecht zum 31.08.2011 gekündigt. ... Gibt es hier noch eine Möglichkeit, diese Kosten vom Vermieter zurückzufordern? ... Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu verantworten hat, zu beseitigen.
Kautionseinbehalt ohne Belege
vom 20.1.2012 38 € Historischer Preis
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Bei kurzer Mietdauer oder noch neuwertigem Anstrich zum Zeitpunkt des Auszugs wird auf erneuten Anstrich verzichtet, sofern dieser frei von Schäden , Rändern und Flecken. ... Der Mieter trägt insbesondere im Winter .... 7. ... Bei Hundehaltung hat der Mieter die Exkremente ..... 9.
Was sind Schönheitsreperaturen?! Wohnungsübergabe
vom 19.7.2006 25 € Historischer Preis
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Oder sie würde einen Handwerker bestellen, bei deren Kosten meine Freundin mit mindestens 150 Euro beteiligen müsste. ... Für den Vermieter sind bei der Beurteilung des Zustandes bei Rückgabe der oben näher bezeichneten Wohnung Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem neuen Mieter irrelevant.... "...Ob Sie im Innenverhältnis mit dem neuen Mieter aufgrund seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll evtl. die Übernahme irgendwelcher Mängelbeseitigungsarbeiten oder irgendwelcher Kosten in diesem Zusammenhang vereinbaren, ist für den Vermieter vollkommen uninteressant.
Summierungseffekt
vom 31.5.2007 30 € Historischer Preis
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Die Mieterin behauptet, sie müsse nicht renovieren- Die entsprechenden Bestimmungen im Mietvertrag (v. 28.11.1985) lauten: §9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandelnund von Ungeziefer freizuhalten. (2) Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen, sowie Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Abflüsse,Öfen, Herde, Heizunge- und Kochgeräte, Heizkörperventile, Boiler, Kühlschränke und dergleichen in gebrauchfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glas- scheiben zu ersetzen. (3) Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. ... Demnach müsste der Mieter beim Auszug nicht renovieren. Ich hoffe aber immer noch, daß ich etwas übersehen habe, und daß der Mieter doch zu gewissen Leistungen verpflichtet ist.
Reparatur von Wohnungstür und Rolladen
vom 31.3.2005 10 € Historischer Preis
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Prompt erschienen die Kosten in Höhe von EUR 67,28 mit der NK-Abrechnung 2003. ... FRAGE: Müssen wir als Mieter auch dafür haften und zahlen?? ... Der Höchstbetrag stellt sich auf 6% der Jahresnettomiete. der Mieter trägt ferner die Kosten für die jährliche Wartung der zur Mietsache gehörenden Elektro-und Gasgeräte und der Geräter zur Warmwasserversorgung....usw Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wartezeit DSL bei freiem Telefonanschluss ohne Providerwechsel
vom 29.7.2010 40 € Historischer Preis
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Durch die Nichterreichbarkeit entsteht mir erheblicher Schaden und Imageverlust. ... Zusatzinfo: Meine bisherige (Miet)-Wohnung (ca. 250 km vom neuen Haus entfernt) behalte ich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit dem dort installierten DSL/Telefon-Anschluss weiterhin bei.
Erfolglose Reparaturversuche am Dach
vom 22.1.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da ich meinen Mietern weitere Unannehmlichkeiten durch das eindringende Wasser ersparen will, habe ich eine andere Firma mit der Reparatur des Daches beauftragt. Diese hat die Leckstelle innerhalb kürzester Zeit geortet und den Schaden behoben.
Vorvertrag unterschrieben, Mietvertrag nicht - und nun?
vom 28.1.2007 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte(r) RA, Zum Geschehen: am 5.1.07 kurze Wohnungsbesichtigung – hat mir auf den ersten Blick gefallen, am 8.1.07 mündlich zugesagt, im Beisein der Vermieterin und einer Dame der Hausverwaltung Vorvertrag (Anmietung der Wohnung zum 1.4.07, KM 430 €, NK 75 €) unterschrieben in völliger Unkenntnis der Folgen für mich, einen Grundriss der Wohnung erhalten und für den 10.1.07 eine nochmalige Besichtigung der Wohnung vereinbart, am 10.1.07 zweite Wohnungsbesichtigung, dabei festgestellt, dass das Bad einfach nur ätzend ist – Durchgang zum Toilettenbecken an Wanne und Waschbecken vorbei grad mal 40 cm breit – also nur für ganz schlanke Leute möglich, rosa Fliesen mit Blümchen – Geschmackssache, die Wohnung laut Grundriss (Stellfläche für Möbel) beträgt nur 58,3 qm in Wohnungsanzeige und Mietvertrag aber 65 qm angegeben (allerdings gehört zur Wohnung noch eine kleine Terrasse), im Vorvertrag KM 430 € im Mietvertrag 435 € (Vermieterin hätte sich geirrt, na kann ja mal passieren), laut Vermieterin (mündlich) beträgt die Abschlagszahlung für Gas 25 € pro Monat – jetzige Mieterin zahlt aber einen monatlichen Abschlag von 88 €, na und noch so paar Kleinigkeiten, die mich dazu bewegt haben, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben – Vermieterin ist sauer, drohte mit Vorvertrag und rechtlichen Folgen, am 11.1.07 schriftlichen Rücktritt vom Vorvertrag der Vermieterin persönlich übergeben + Blumenstrauß und Entschuldigung, gleichfalls schriftliche Zusicherung, die Kosten für die Erstellung des Mietvertrages (2 Std. ... (theoretisch könnte man ja damit spekulieren, dass die Wohnung zum 1.4.07 vermietet wird, wobei ich aus einem Telefonat mit der Vermieterin vage entnommen habe, dass sie nun erst das Bad umbauen möchte, bevor sie weitervermietet, ginge logischerweise aber erst ab dem 1.4.07, wenn der jetzige Mieter raus ist und sie keinen neuen Mieter hat) - Oder sollte ich letzten Endes froh sei, mit 150 € so glimpflich davonzukommen?
Mietminderung / Wasserschaden
vom 24.9.2006 50 € Historischer Preis
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Mitte August habe ich dann noch einmal geschrieben und angekündigt, dass ich die Miete ab September um 50 % mindern werde, was auch geschehen ist. Frage : kann ich die Miete noch rückwirkend ab Mai mindern (4 Monate) ?
§ 116 SGB X
vom 14.9.2006 20 € Historischer Preis
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Will die Krankenkasse einen Schädiger für die ausgelegten Kosten gem. § 116 SGB X in Regress nehmen, so vermute ich, dass die Krankenkasse vor Gericht die Beweislast trägt, sie muß dem Schädiger also nachweisen, dass er den Schaden verursacht/zu verantworten hat. ... Die Krankenkasse muß die Kosten zunächst einmal tragen (und kann den Versichterten nicht etwa darauf verweisen, dass sie nur einen Teil des Schadens zahlt und der Schädiger den Rest zahlen soll) und kann dann beim Schädiger gemäß § 116 SGB X Regress nehmen. ... Die Krankenkasse kann den Schädiger für die ausgelegten Kosten in Regress nehmen.
Festsetzung Streitwert - Gerichts-u. Anwaltskosten?
vom 27.3.2013 75 € Historischer Preis
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Die Kosten der Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. 2. ... Mit welchen Kosten müßten wir rechnen? ... Doch wenn er von uns 30.000,- € erhält und auch ca. 1500,- € monatlich Lohn bekommt, muß er nicht dann auch seine Kosten tragen wie wir?
Starre Fristenklausel mit Öffnungsklausel
vom 12.11.2006 20 € Historischer Preis
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DES FRAGESTELLERS: Das trifft hier zu), kleine Instandhaltungen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen, ohne dass auf sein Verschulden ankommt. Diese kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (Bagatellschäden). (6)… (7)… (8) Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache – soweit diese Verpflichtung nicht der Mieter übernommen hat – die gemeinschaftlichen Zugänge, Räume, Einrichtungen und anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. ... Zur Berechnung des Kostenanteils werden die Kosten einer im Sinne der Nr. 5 Abs.3 umfassenden und fachgerechten Schönheitsreparatur im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses ermittelt.
Vermischung Mietvertrag, Immobilienkaufvertrag, Kaution, Ablöse...
vom 22.4.2012 75 € Historischer Preis
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Ich hatte daher vermutet, daß Ihnen 2012 bereits nicht-umlagefähige Kosten entstanden sind, die zwar nicht über die Nebenkostenzahlung mit der Miete abgegolten wurden, von denen ich aber nach dem Hauskauf unmittelbar profitieren würde. ... Was, wenn dann ein Schaden am Gebäude oder bei Dritten entsteht? ... Bleibe ich dann auf den Kosten des Ausbaus sitzen?
Renovierung beim Auszug? - sind die Klauseln unwirksam?
vom 31.1.2007 25 € Historischer Preis
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Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen entsprechend obiger Nr. 2 nicht fällig, weil die Renovierungsfristen angelaufen, aber nicht abgelaufen sind, so gilt folgendes: Der Mieter zahlt an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß obiger Nr.3. Das gilt nicht, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen durchführt oder sich der unmittelbar folgende Nachmieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bereit erklärt oder die Kosten hierfür übernimmt. 9.