formelle richtigkeit einer Nebenkostenabrechnung
vom 25.12.2008
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Im formularmässigen Mietvertrag steht: „Folgende Betriebskostenim Sinne von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten">§ 556 Abs. 1 BGB</a> (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der obigen Miete nicht erhalten und deshalb gesondert zu zahlen:“ …. ... Der Vermieter kann während der Mietzeit bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu Anfang eines neuen Berechnungszeitraums den Verteilungsschlüssel neu bilden. ... Falls nicht - handelt es sich um einen heilbaren Fehler, den der Vermieter noch korrigieren kann oder ist dann die Abrechnung insgesamt nichtig und nach dem 31.12.2008 ist Forderung eine Nachzahlung ausgeschlossen?