Arbeitslosengeld-Anspruch nach Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Die Situation ist folgende: Ich befinde mich noch bis zum 3. Juli auf Elternzeit. Dann wird meine Tochter 3 Jahre alt, und ich müßte zu meiner Arbeitgeberin , bei der ich seit Oktober 2001 in Vollzeit beschäftigt bin, zurück.