Guten Morgen,
die Frage des Sorgerechtes ist weniger die entscheidende Frage. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, daß grundsätzlich beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten.
Entscheidender ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Beantwortung der Frage, bei welchem Elternteil das Kind bleibt. Hier ist allein entscheidend das Kindeswohl. Das Gericht bewertet dabei die Bindung des Kindes an die beiden Elternteile. Hier ist sicherlich sinnvoll, daß Sie auch während der Elternzeit selbst den Kontakt zu dem Kind verbessert haben, indem Sie die Arbeitszeit reduziert haben.
Weiter orientiert sich das Gericht an der Bindungen des Kindes an das Umfeld: leben die Verwandten, etwa die Großeltern in Polen oder in Deutschland, wie sieht es mit dem Kindergarten aus etc. Letzteres ist allerdings aufgrund des Alters des Kinders noch kein entscheidender Gesichtspunkt.
Sie sollten bereits jetzt einen Anwalt vor Ort aufsuchen, um die Problematik zu besprechen. Es kommt dabei sehr stark auf Einzelheiten an. Möglicherweise läßt sich ja auch eine einvernehmliche Lösung mit Ihrer Frau finden.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Diese Antwort ist vom 02.05.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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