Kündigung in der Elternzeit wg Geschäftsaufgabe - Betrieb wird übernommen
vom 23.6.2016
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Im Januar habe ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung zum 31.07.2016 wegen Geschäftsaufgabe erhalten. Das Gewerbeaufsichtsamt hat der Kündigung zugestimmt. ... Dennoch steht noch die Kündigung im Raum, die rechtlich wohl wirksam ist.